Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung: Das musst du wissen
Die Absetzbarkeit von Fahrtkosten in der Vermietung und Verpachtung ist oft unklar. In diesem Artikel klären wir, wie du Fahrtkosten richtig dokumentierst und steuerlich geltend machst.
Was sind Fahrtkosten in der Vermietung und Verpachtung?
Fahrtkosten fallen häufig an, wenn du als Vermieter oder Verpächter Immobilien verwaltest oder ob du deinen Mietern oder Pächtern bei verschiedenen Angelegenheiten zur Seite stehst. Es ist wichtig zu wissen, wie diese Fahrtkosten steuerlich behandelt werden und welche Nachweise du erbringen musst.
Steuerliche Behandlung von Fahrtkosten
Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung anfallen, sind grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Das bedeutet, dass du diese Kosten von deinen Einkünften abziehen kannst, um deine steuerliche Belastung zu reduzieren.
Arten von Fahrtkosten
- Die einfache Fahrt: Wenn du von deinem Wohnort zur vermieteten Immobilie fährst, kannst du die Kosten ansetzen.
- Fahrten zu Besprechungen: Fahrten zu Besprechungen mit Mietern oder Handwerkern sind ebenfalls abzugsfähig.
- Besichtigungen: Wenn du die Immobilie besichtigen musst, um z.B. Reparaturen zu veranlassen, sind diese Kosten ebenfalls absetzbar.
Wie du Fahrtkosten nachweisen kannst
Um die Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen, musst du diese gut dokumentieren. Folgende Aspekte sind wichtig:
- Fahrtenbuch: Es ist ratsam, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem du die Fahrten genau dokumentierst. Halte Datum, Ziel, Zweck der Fahrt und Kilometerstand fest.
- Belege für Nutzung des Fahrzeugs: Bewahre alle Belege für die Kosten des Fahrzeugs auf, z.B. für Benzin, Wartung oder Versicherung.
- Nachweis der Fahrten: Fotografiere wichtige Unterlagen oder halte sie in digitaler Form fest, um sie bei Bedarf vorlegen zu können.
Tagegeld und Kilometerpauschalen
Wenn du dein Auto für Dienstfahrten nutzt, kannst du pauschal 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Bei Reisen, die eine Übernachtung erfordern, kannst du zusätzlich Tagegelder ansetzen. Diese betragen derzeit 14 Euro für jede volle Kalendertag, wenn du mehr als 8 Stunden unterwegs bist.
Besonderheiten bei der Kleinunternehmer-Regelung
Wenn du als Vermieter oder Verpächter unter die Kleinunternehmerregelung fällst, kannst du auch die Fahrtkosten abziehen, wobei hier andere Regelungen für die Umsatzsteuer gelten. Achte darauf, deine Umsätze genau zu dokumentieren, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Fazit
Fahrtkosten im Rahmen der Vermietung und Verpachtung können eine erhebliche steuerliche Entlastung darstellen, sofern du sie richtig dokumentierst. Ein sorgfältiges Fahrtenbuch und gut aufbewahrte Belege sind essenziell, um eventuell beim Finanzamt nachweisen zu können, dass die Kosten tatsächlich angefallen sind. Bei Unsicherheiten kann es durchaus sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
Wenn du mehr Informationen zu Steuerfragen in der Vermietung oder Verpachtung benötigst, findest du auf Lexware.de hilfreiche Artikel und Hintergrundinformationen.